Leistungen

Die Existenzgründer sind meist beseelt von ihrer Geschäftsidee. Um ihren Traum zu verwirklichen, bedarf es jedoch der Bewältigung vieler Teilbereiche, von der Prüfung etwaiger Fördermittel und der Erstellung eines Business- und Finanzplanes, bis hin zur Einrichtung des (möglicherweise digitalen und papierlosen) Rechnungswesens. Die Anforderungen der Existenzgründer sind individuell und branchenabhängig. Unsere Aufgabe ist es, mit fachspezifischer Beratung darauf einzugehen und die Jungunternehmer bei der Verwirklichung ihres Vorhabens zu unterstützen, stets mit dem Ziel vor Augen, unsere Mandanten schnellstmöglich schwarze Zahlen schreiben zu lassen und ihre Steuerlast langfristig zu minimieren.

Mit unserem Software-Partner DATEV bieten wir unseren Mandanten auch an, die Belege der Buchführung über eine digitale Schnittstelle (DATEV Unternehmen-Online) sicher und unkompliziert zu übermitteln. Dabei können Sie die Belege scannen und in eine gesicherte Online-Plattform hochladen, von der wir die Belege abrufen und direkt buchen können. Auch die monatlichen Auswertungen können von uns online bereitgestellt werden und stehen unseren Mandanten somit leicht zugänglich zur Verfügung.

So entsteht eine nahezu papierlose Kommunikation, die sowohl unserer Umwelt zugutekommt, als auch besser an die Abläufe und Strukturen eines modernen Unternehmens angepasst ist.

Das Einrichten und die Erstellung von Finanzbuchführungen gehören ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Unterstützung und Beratung unserer Mandanten bei von diesen selbst gefertigten Buchführungen. Zudem bieten wir die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen nebst sämtlichen Zusatzleistungen rund um das Thema Personalwirtschaft an. Beide Leistungen beinhalten selbstverständlich die termingerechte Erledigung aller gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen und Erklärungen sowie monatliche, aussagefähige Auswertungen mit schneller Übersicht für die Unternehmer und auf Wunsch mit allen Details.

Wir erstellen Jahresabschlüsse sämtlicher Rechtsformen, Erläuterungsberichte, Anhänge und Eröffnungs-/Liquidationsbilanzen. Ferner führen wir Plausibilitätsbeurteilungen sowie Analysen der Bilanzen und der sich daraus ergebenden Kennzahlen durch. Somit können Sie den von uns aufbereiteten Jahresabschluss optimal als Informationsgrundlage für die Unternehmensentwicklung sowie für Banken zur Vergabe von Finanzierungen nutzen.

Die Erstellung einer privaten Einkommensteuerklärung kann in manchen Fällen verpflichtend sein, z. B. wenn Sie neben dem Arbeitslohn noch andere Einkünfte beziehen, eine Abfindung erhalten oder Lohnersatzleistungen bezogen haben. Die Erklärung kann aber auch lohnend sein, insbesondere dann, wenn Ihnen Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Beruf (sog. Werbungskosten) entstanden sind, Sie Verluste aus anderen Einkunftsarten zu verrechnen haben (z. B. Vermietung) oder bei Ihnen außergewöhnliche Belastungen angefallen sind (z. B. Arztkosten, Behinderungen). Da viele Personen das jährliche Szenario der Vorbereitung und Zusammenstellung der Unterlagen als sehr lästig empfinden, verzichten sie oftmals auf die Abgabe einer Erklärung. In 9 von 10 Fällen solcher Antragsveranlagungen (wenn also keine Pflicht zur Erklärung besteht) ist dies die falsche Entscheidung, da es zu Rückerstattungen durch das Finanzamt käme. Wir beraten Sie gerne und führen auf Wunsch die Veranlagung für Sie durch.

Durch die Möglichkeit eines Datenabrufs beim Finanzamt über die Vollmachtsdatenbank können wir, nachdem Sie uns die Vollmacht in Steuersachen erteilt haben, von den Trägern übermittelte Daten (z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenzahlungen) digital abrufen. So sparen Sie sich das Suchen und Zusammenstellen vieler Belege, und auch eine jährliche Unterschrift der von uns erstellten Steuererklärung ist dank der Vollmacht in Steuersachen nicht mehr nötig.

Die Gestaltungsberatung beginnt mit der Auswahl der steueroptimalen Rechtsform und geht über die Prüfung der steuerlichen Auswirkungen bevorstehender Entscheidungen, bis zur Nachfolgeplanung oder Liquidation des Unternehmens. Dazwischen liegen weitere laufende Sachverhalte, für die es stets gilt, die wirtschaftlich und steuerlich günstigste Gestaltung zu finden.

Eine Unternehmensnachfolge muss rechtzeitig geplant und sehr gut vorbereitet sein. Hierzu arbeiten wir für Sie steuerlich optimierte Nachfolgekonzepte aus. Ebenso erstellen wir Nachfolgekonzepte für Unternehmenskäufe und -verkäufe.

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind stets eine Belastung für die Nachfolger, sei es im betrieblichen oder privaten Bereich. Das Ziel, bereits versteuerte Gelder nicht nochmals einer Besteuerung im Schenkungs- oder Erbfall zu unterwerfen, ist leicht nachvollziehbar. Hier ist Steueroptimierung dringend geboten, damit zum Beispiel übertragene Immobilien nicht veräußert werden müssen oder ein Unternehmen fortgeführt werden kann. Sowohl unbedachte Schenkungen zu Lebzeiten als auch ein plötzlicher Erbfall können ohne gezielte Nachfolgeregelungen gravierende Steuerfolgen nach sich ziehen. Deshalb ist die qualifizierte Steuerberatung hier unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, Nachfolgeregelungen im betrieblichen und privaten Bereich langfristig zu planen und dadurch Freibeträge optimal zu nutzen, um Erbschaft- und Schenkungsteuer weitgehend zu vermeiden.

Betriebsprüfungen sind für die Unternehmen immer unangenehm und aufwendig. Durch unsere Unterstützung können Sie dieser Prozedur wesentlich gelassener gegenübertreten. Wir übernehmen die Vorbereitung, indem wir Sie über den Prüfungsablauf und die relevanten Aspekte informieren, sowie Belege und Dokumente vorab prüfen. Bei der eigentlichen Prüfung stellen wir (mit Zustimmung des Finanzamtes) die Räumlichkeiten und die EDV für den Prüfer. Weiterhin können wir bei einer digitalisierten Buchführung die für die Betriebsprüfung benötigten Belege digital zur Verfügung stellen, so dass Sie keine Belegordner aus dem Archiv holen müssen. Wir beantworten ebenso die Fragen des Prüfers, führen für Sie die Zwischen- und Abschlussgespräche und rechnen die steuerlichen Auswirkungen hoch. Am Ende kontrollieren wir die Prüfungsergebnisse nebst Berichten und geänderten Steuerbescheiden, legen ggf. Rechtsmittel ein und vertreten Sie bei etwaigen Steuerstrafverfahren.

Sollten die Bescheide des Finanzamtes nicht mit den von uns eingereichten Steuererklärungen übereinstimmen, prüfen wir nach Feststellung des Grundes für die Abweichung die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfsverfahrens. In Absprache mit unseren Mandanten legen wir dann ggf. Einspruch ein und/oder stellen entsprechende Anträge. Sollte auch dieser Schritt erfolglos verlaufen, vertreten wir Sie ebenso in den gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.

Der persönliche Kontakt ist uns wichtig! Kontaktieren Sie uns gerne.